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Internet

 

Facebook
 

Per 13. Juni 2009 ermöglichte Facebook den Nutzern sich zusätzlich zum Facebook Account einen Nutzernamen zu sichern um Freunden die Möglichkeit zu bieten, den Facebookauftritt umgehend zu finden. Dieser Benutzername bildet Teil der Domain nach dem Prinzip www.facebook.com/nutzernamen. Nutzernamen konnten sodann für vollständig eingerichtete Accounts ohne Einschränkung registriert werden. Die Registrierung des Nutzernamens für verwaltete Seiten (bspw. Firmenauftritte) war jedoch zunächst an die Bedingungen geknüpft, dass sie bereits vor dem 31. Mai 2009 existierten und mindestens 1000 Fans hatten.

 

Im Bestreben darum, Markenrechtsverletzern durch die Möglichkeit einen Nutzernamen zu registrieren nicht Tür und Tor zu öffnen, bestand einige Tage vor dem 13. Juni 2009 für Markeninhaber die Möglichkeit, ihre Marken Facebook zu melden und diese so von der Registrierungsmöglichkeit als Nutzernamen zu sperren. Unglücklicherweise wurde diese Information lediglich wenige Tage vor der Aufschaltung herausgegeben, weshalb sehr viele Markenrechtsinhaber nicht rechtzeitig vor dem Start der Nutzernamenregistrierung tätig werden konnten. Zudem wurde die Möglichkeit der Markensperrung per 13. Juni 2009 entgegen der Ankündigung ausgeschaltet. Markenrechtsinhabern bliebe somit zum Schutz ihrer Marke lediglich die Möglichkeit, eine eigene Seite zu eröffnen und sich den Nutzernamen so zu sichern. Doch auch dieser Möglichkeit wurde von Facebook wiederum ein Riegel geschoben.

 

Per 28. Juni 2009 eröffnete Facebook sodann für Seiten, welche erst nach dem 31. Mai 2009 kreiert wurden, die Möglichkeit, Nutzernamen registrieren zu lassen. Wer dies jedoch zu gegebener Zeit versuchte, musste feststellen, dass die Registrierung gar nicht möglich war. Des Rätsels Lösung wurde zwei Tage später präsentiert, denn in den Nutzungsbedingungen war neu zu lesen, dass für die Registrierung eines Nutzernamens eine Seite mindestens 25 Fans aufweisen müsse. Zwei Tage später wurde das Erfordernis auf 100 Fans erhöht. Damit wurde den meisten Markenrechtsinhabern die Registrierung eines Nutzernamens und damit die Sperrung der eigenen Marke für andere Facebookbenutzer verunmöglicht. Unseres Erachtens muss der vorliegende Versuch zur Wahrung der Rechte von Markeninhabern daher als eher untauglicher Versuch gewertet werden.