In der näheren Vergangenheit wurden Patent- oder Markenanmeldern von Drittfirmen auf direktem Weg vermehrt Jahresgebühren für Patentanmeldungen bzw. Patente oder sonstige Eintragungsofferten in Rechnung gestellt.
Das WIPO führt dazu eine Liste mit Beispielen derartiger Rechnungen. Einige Beispiele solcher Rechnungen finden Sie hier. Auch das IGE warnt vor entsprechenden Rechnungen mit einer Liste bis anhin bekannter Rechnungssteller.
Sollten Jahres-, Veröffentlichungs-, Erneuerungsgebühren oder andere Gebühren für Patente oder Marken zu bezahlen sein, so werden diese in aller Regel direkt über Ihr Patent- und Markenanwaltsbüro abgewickelt. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.