SR 232.14 Bundesgesetz über die Erfindungspatente
Änderungen
Das Londoner Agreement wurde per 1. Mai 2008 und das revidierte Bundesgesetz über die Erfindungspatente (PatG) per 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt. Eine weitere Änderung des PatG trat per 1. September 2008 in Kraft.
Die Änderungen des PatG betreffen insbesondere die Grenzen der Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen und Verbesserungen hinsichtlich der Durchsetzung von Patenten bezüglich Piraterie. Weitere Aspekte betreffen die nationale Erschöpfung des Patentrechts, die Publikation von Patentanmeldungen nach 18 Monaten, die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb von 9 Monaten nach der Erteilung u.a. mehr. Die Änderungen beziehen sich nicht auf die Überprüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit.
Das Patentanwaltsgesetz wurde in der Wintersession behandelt.
Die Rechtskommission hat das Bundesgesetz über das Bundespatentgericht (Patentgerichtsgesetz, PatGG) bereits akzeptiert.
Wichtigste Änderungen im Patentgesetz
Per 1. Juli 2008 trat ein weiterer Teil des revidierten schweizerischen Patentgesetzes in Kraft. Schwerpunktmässig sind dabei die folgenden Punkte interessant:
- Neue, spezifische Bestimmungen für den Patentschutz von biotechnologische Erfindungen;
- Die Verbesserung der Verfügbarkeit von pharmazeutischen Produkten in Entwicklungsländern;
- Massnahmen zur Bekämpfung der Piraterie;
- Neu werden Patentanmeldungen nun veröffentlicht;
- Neu besteht ein Einspruchsverfahren;
- Neu wird die Durchführung einer fakultativen Recherche zum Stand der Technik.
Gebühren:
Ab dem 1. Juli 2008 senkte das Eidgenössische Amt für Geistiges Eigentum erneut diverse Gebühren. Es betrifft diesmal zum einen die Gebühren für die Verlängerung der Marken, welche von 700 CHF auf 550 CHF gesenkt werden, wobei die Klassenzuschläge ganz abgeschafft werden.
Zum andern wurde die Gebühr für die siebte und die achte Jahresgebühr bei den Patenten von 310 CHF auf 200 CHF gesenkt.
London Agreement:
Der Bundesrat hat beschlossen, dass das Londoner Sprachen Übereinkommen am 1. Mai 2008 für alle ab 1. Februar 2008 erteilten europäischen Patente auch für die Schweiz in Kraft tritt. Seit diesem Datum an kann deshalb nun auf die Übersetzung eines in englischer Sprache erteilten Europäischen Patents in eine der Schweizer Landessprachen gänzlich verzichtet werden.